Krankenbeobachtung sichern – Versorgungslücke schließen

Politische Aussage

Menschen mit hohem Überwachungsbedarf fallen seit der Einführung der außerklinischen Intensivpflege zunehmend durch das Raster der Versorgung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juni 2026 ausdrücklich bestätigt, dass für diese Betroffenengruppe eine ungelöste Versorgungslücke besteht. Gleichzeitig wurden die Beratungen über eine Lösung gestoppt und die Verantwortung an den Gesetzgeber zurückgegeben.

Position des SHV – FORUM GEHIRN e. V.

Unser Verband hat bereits vor der Einführung des GKV-IPReG auf die drohenden Folgen hingewiesen.

Mit der Herauslösung der „Speziellen Krankenbeobachtung“ aus der Häuslichen Krankenpflege entstand eine Versorgungslücke für Menschen, die regelmäßig überwacht werden müssen, aber die Voraussetzungen der außerklinischen Intensivpflege nicht erfüllen.

Betroffen sind insbesondere Menschen mit schweren Hirnschädigungen, neurologischen Erkrankungen, therapieresistenter Epilepsie oder anderen komplexen Krankheitsbildern.

Heute bestätigt der G-BA offiziell, dass dieses Problem tatsächlich besteht.

Für die Betroffenen bedeutet das weiterhin:

  • keine klare Rechtslage,
  • Streitigkeiten zwischen den Leistungsträgern,
  • Ablehnungen notwendiger Leistungen,
  • Widersprüche und Gerichtsverfahren,
  • hohe Belastungen für Angehörige.

Während Krankenkassen, Eingliederungshilfe und Politik über Zuständigkeiten diskutieren, übernehmen Familien täglich Verantwortung und leisten oft rund um die Uhr Überwachung und Betreuung.

Um Betroffene in dieser Situation zu unterstützen, hat der SHV – FORUM GEHIRN e. V. bei Prof. Dr. Peter Trenk-Hinterberger ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten stellen wir unseren Mitgliedern kostenlos zur Verfügung, damit bestehende Ansprüche auf Krankenbeobachtung notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden können.

Forderung des SHV

Der Gesetzgeber muss die vom G-BA bestätigte Versorgungslücke unverzüglich schließen.

Menschen mit erhöhtem Überwachungsbedarf benötigen einen klaren und rechtssicheren Anspruch auf Krankenbeobachtung – unabhängig davon, ob die Voraussetzungen der außerklinischen Intensivpflege erfüllt sind.

Niemand darf notwendige Unterstützung verlieren, nur weil sich verschiedene Sozialleistungssysteme gegenseitig für unzuständig erklären.

Die Politik kennt das Problem.

Der G-BA hat das Problem bestätigt.

Jetzt muss gehandelt werden.

Bekannt seit Jahren. Gelöst bis heute nicht.

Politik schweigt – pflegende Angehörige