Eine pflegende Angehörige schildert, dass Entlastungsleistungen kaum ausreichen, durch Vorgaben eingeschränkt werden und trotz ihres begrenzten Nutzens sogar zur Disposition stehen.
Das soll wohl ein Witz sein
Entlastungsleistungen in Höhe von 131 € gibt es schon ab PG 1. Die einzige monetäre Unterstützung für diesen Personenkreis, die dafür gedacht war, Angehörige zu entlasten.
Dass die Abschaffung dieser Leistung jetzt in die Diskussion gekommen ist, finde ich unerhört. Unabhängig davon, dass es schwierig ist, jemanden für die Hilfe aus dem „Bekanntenkreis“ zu bezahlen, was ja eigentlich viel besser wäre. Die Voraussetzungen, die die liebe Helferin aus obigem Bericht so schnell erfüllte, hat nicht jeder Lust, mal eben auf sich zu nehmen.
„Warum kann dieser Betrag nicht einfach ausgezahlt werden?“
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Pflegedienste Hilfen (nur pflegerischer Art) auf dieser Grundlage anbieten (allerdings keine Hauswirtschaft, was hilfreich wäre!), z. B. bei meiner Mutter ein 2-wöchentliches Fußbad, aber sie berechnen 74 € pro Stunde!!
Es gibt Anbieter für Alltagshilfen (Betreuung, Einkaufshilfen, Hauswirtschaft), die, wenn sie nach § 45b (Entlastungsleistungen) abrechnen möchten, eine umfangreiche Qualifikation nachweisen müssen, um eine Abrechnungsberechtigung mit der Pflegekasse zu erhalten. Die Mitarbeiter (gedacht als Ehrenamtliche), die dann zur Verfügung stehen müssen, müssen ebenfalls eine entsprechende Qualifikation nachweisen.
Das ganze Prozedere schränkt die Angebote der zugelassenen Alltagshelfer ein, und im Bedarfsfall ist es schwierig, auf dieser Grundlage Hilfen zu bekommen, die mit der Entlastungsleistung zu finanzieren sind.
Hier gibt es die Vorgabe, dass der Mindestlohn pro Stunde 15 € beträgt. Das entspricht maximal 8,5 Stunden Hilfe. Freie Anbieter, wie Pflegedienste oder Anbieter, die mit fest angestelltem Personal arbeiten, berechnen deutlich mehr (s. o.). Daraus ergibt sich eine sehr geringe Anzahl von helfenden Stunden.
Was im Grunde ein Witz ist, und man von großzügiger Unterstützung von pflegenden Angehörigen, was die Politik gerne propagiert, wahrlich nicht sprechen kann.
Dieses Angebot wird offenbar in der PG 1 nicht ausreichend angenommen, weshalb es die Diskussion gibt, dieses abzuschaffen. Die Abschaffung löst vielleicht ein Haushaltsproblem in ganz geringem Maße, aber wo bleibt die angedachte und viel beworbene Unterstützung für die pflegenden Angehörigen?
Hier muss es einen entscheidenden Gedankenwechsel geben. Das Geld sollte bedingungslos an die Betroffenen ausgezahlt werden, und so jedem selbst überlassen werden, wem man für seine Unterstützung einen Obolus zahlen möchte.
Das Argument, dass Helfer geschult werden müssen, einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben müssen, halte ich für eine Farce. Bitte ich heute eine Freundin oder Nachbarin, meinen Patienten für ein paar Stunden zu betreuen, frage ich auch nicht nach diesen Qualifikationen, sondern bin froh über die geschenkte Zeit, die mich wirklich entlastet.
„Bitte ich heute eine Freundin oder Nachbarin, meinen Patienten für ein paar Stunden zu betreuen, frage ich auch nicht nach diesen Qualifikationen, sondern bin froh über die geschenkte Zeit, die mich wirklich entlastet.“