Politische Aussage
Leistungen orientieren sich an bestehenden Versorgungsstrukturen und Leistungsarten.
Position des SHV – FORUM GEHIRN e. V.
Der SHV weist seit Jahren auf eine gravierende Ungleichbehandlung innerhalb der Versorgung schwerstbetroffener Menschen hin.
In der Praxis erhalten viele beatmete Patientinnen und Patienten deutlich umfangreichere Leistungen und Versorgungsangebote als nicht beatmete Menschen mit vergleichbarem Unterstützungsbedarf. Für Familien ist dies kaum nachvollziehbar.
Ein Wachkomapatient ohne Beatmung benötigt häufig dieselbe intensive Betreuung wie ein beatmeter Patient. Er muss gelagert, mobilisiert, gewaschen, ernährt und rund um die Uhr überwacht werden. Dennoch unterscheiden sich Finanzierung und Versorgungsangebote teilweise erheblich.
Diese Fehlsteuerung führt dazu, dass sich die Versorgung nicht am tatsächlichen Bedarf orientiert, sondern an technischen Merkmalen wie einer Beatmung oder Trachealkanüle.
Aus Sicht des SHV verletzt dies den Grundsatz der Gleichbehandlung und benachteiligt zahlreiche Familien mit schwer hirngeschädigten Angehörigen.
Entscheidend muss sein, wie viel Unterstützung ein Mensch tatsächlich benötigt – nicht welche medizinische Technik zum Einsatz kommt.
Forderung des SHV
Die Leistungsgewährung muss sich ausschließlich am tatsächlichen Unterstützungsbedarf orientieren.
